Alles geben, nichts nehmen!

Sanktionen

Auf dieser Seite informiert der Anti-Doping Beauftragte über aktuelle Sanktionen.

Mit dem Urteil vom 5.2.2018, endet die Urteilsfindung des Rechtsausschusses des BVDG. Ab jetzt werden das Ergebnismanagement und das Disziplinarverfahren von der NADA für den BVDG vor dem Deutschen Sportschiedsgericht in Köln geführt. Dies bedeutet für die Sportler, die in Zukunft wegen Verstößen gegen die Anti-Doping-Ordnung auffällig werden, dass im Falle einer Verurteilung erhebliche Verfahrenskosten auf sie zukommen. Im Durchschnitt belaufen sich die Kosten vor einem Einzelrichter auf ca. 1600 €. Dies ist ein Grund mehr, nicht gegen die Anti-Doping-Ordnung zu verstoßen

Dietrich Mayer, Vors. des RA des BVDG