Alles geben, nichts nehmen!

WADA-Verbotsliste und Medikamente

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

wir informieren Sie, dass die Welt Anti-Doping Agentur (WADA) die Verbotsliste für 2022 veröffentlicht hat. Diese tritt am 01.01.2022 in Kraft.

 

Die wichtigsten Änderungen gegenüber der Verbotsliste 2021 betreffen folgende Substanzklassen:

 

Ab 01.01.2022 sind alle Arten von Injektionen von Glucocorticoiden (S9. Glucocorticoide) innerhalb von Wettkämpfen verboten. Dies betrifft beispielsweise intraartikuläre (= in eine Gelenkhöhle), intramuskuläre (= in einen Muskel), intravenöse (= in eine Vene), peritendinöse (= an eine Sehne) und subkutane (= unter die Haut) Injektionen. Bislang waren nur die orale, rektale, intravenöse und intramuskuläre Verabreichung von Glucocorticoiden innerhalb von Wettkämpfen verboten. Erläuterungen zu der Neuregelung sind in der „Summary of Major Modifications and Explanatory Notes“ zur Prohibited List 2022Öffnet Inhalt im neuen FensterPDF zu finden. Zudem sind dort Auswaschzeiten für die einzelnen Glucocorticoid-Wirkstoffe und die unterschiedlichen Verabreichungsarten vorgegeben. Um das Risiko positiver Analyseergebnisse für Glucocorticoide innerhalb von Wettkämpfen zu reduzieren, sollten Athleten*innen zwischen medizinischen Behandlungen mit Glucocorticoiden und Wettkämpfen mindestens die hier angegebenen Auswaschzeiten einhalten. Zudem wird klargestellt, dass die oromukosale, bukkale, gingivale und sublinguale Verabreichung von Glucocorticoiden innerhalb von Wettkämpfen verboten ist, da diese Verabreichungsarten zur oralen Verabreichung zählen.

 

In der Substanzklasse S3. Beta-2-Agonisten ist das Intervall erlaubter Dosierungen für inhalativ verabreichtes Salbutamol verändert. Bis zu 600 µg Salbutamol dürfen nun innerhalb von 8 Stunden inhaliert werden; die maximal erlaubte Tagesdosis liegt wie in den Vorjahren bei 1.600 µg innerhalb von 24 Stunden.

 

In die Substanzklassen S0. Nicht zugelassene Substanzen, S1. Anabole Substanzen, S2. Pepidhormone, Wachstumsfaktoren, verwandte Substanzen und Mimetika und S6. Stimulanzien sind weitere namentliche Beispiele verbotener Substanzen aufgenommen.

 

Bei Fragen können Sie sich jederzeit an das NADA-Medizin-Team wenden (medizin@nada.de).

Die Einnahme von Medikamenten zur Leistungssteigerung im Sport ist verboten. Der Grund für dieses Verbot ist, dass Medikamente Substanzen enthalten können, die nicht nur die Leistung steigern und damit dem Fair Play des Sports widersprechen, sondern dass diese Substanzen Nebenwirkungen aufweisen, die für den Menschen gesundheitsschädlich sind.

WADA-Verbotsliste

Die WADA veröffentlicht jedes Jahr eine Liste, auf der die verbotenen Substanzen und Methoden gelistet sind. Eine Substanz oder Methode wird immer nur dann auf die Verbotsliste genommen, wenn sie leistungssteigernd ist, die Gesundheit gefährdet und dem Fair Play-Geist des Sports widerspricht.
Die jeweils aktuelle WADA-Verbotsliste gilt vom 1. Januar bis 31. Dezember. Es ist immer lohnenswert, eine neue Liste mit der alten zu vergleichen, da sich jährlich Änderungen ergeben. Die WADA informiert über Änderungen mithilfe den WADA-Summary Modifications.

Der offizielle Wortlaut der Verbotsliste wird von der WADA in englischer und französischer Sprache veröffentlicht. Bei Unstimmigkeiten zwischen der englischen und französischen Fassung ist die englische Fassung maßgebend. Der BVDG empfiehlt zur Vermeidung von Fehlern oder Unklarheiten immer auch die englische Originalversion WADA – The Prohibited List zu Rate zu ziehen, da diese allein verbindlich ist.

Medikamentenanfragen

Ob ein Medikament eine verbotene Substanz enthält, sollten Sie immer mit Ihrem Arzt besprechen. Hilfestellung bietet die Nationale Anti Doping Agentur (NADA), die u. a. auch für Medikamentenanfragen zuständig ist. Mit der Einrichtung der Medikamentendatenbank  NADA-med  als onlinebasiertes System und der Beispielliste zulässiger Medikamente als Printprodukt ist es jederzeit möglich, schnell Auskunft über die Zulässigkeit eines bestimmten Präparates zu erhalten.

Sollte ein Medikament nicht aufgeführt sein, sind Anfragen direkt an das NADA-Ressort Medizin, E-Mail: medizin@nada.de zu richten.

Medizinische Ausnahmegenehmigung

Sollten Sie erkrankt, verletzt oder auf die Einnahme von Medikamenten angewiesen sein, bedeutet das nicht unbedingt, dass Sie mit dem Sport aufhören müssen. Es ist aber unter allen Umständen erforderlich zu prüfen, ob eine medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) für die Anwendung Ihres Medikamentes zu beantragen ist. Wie das geht, erfahren Sie in der Rubrik Medizinische Ausnahmegenehmigung.