Alles geben, nichts nehmen!

Testpools/Meldepflichten

Gewichtheber, die dem BVDG-Bundeskader angehören, werden zur Durchführung von Dopingkontrollen zusätzlich in folgende Testpools berufen:

 

– den Internationalen Registered Testing Pool der IWF (IWF-IRTP),

– den Registered Testing Pool der NADA (NADA-RTP),

– den Nationalen Testpool (NADA-NTP) und

– den Allgemeinen Testpool (NADA-ATP)

 

Die Meldepflichten eines Athleten richten sich nach dessen Testpoolzugehörigkeit. Athleten des RTP und NTP unterliegen der Pflicht, ihre Whereabout-Daten vierteljährlich im Voraus in das Onlinesystem ADAMS einzupflegen.
In der Umsetzung des NADA-Codes 2015 müssen Athleten von RTP und NTP zusätzlich einen Empfangsvertreter benennen, an den sich die NADA wenden kann, wenn der Athlet nach Ausschöpfung aller in ADAMS hinterlegten Kontaktmöglichkeiten nicht zu erreichen ist. Zur Benennung eines Empfangsvertreters wird der Athlet gesondert und per E-Mail von der NADA angeschrieben.
Vor Ablauf des jeweiligen Quartals und der damit gesetzten Abgabefrist weist der BVDG die BVDG-Testpoolmitglieder mit einer Erinnerung im BVDG-Anti-Doping-Newsletter zeitnah an die notwendige Abgabe der Whereabouts hin.
Athleten des ATP unterliegen nicht der Pflicht, ihre Daten in ADAMS einzutragen und müssen somit keine engmaschigen Angaben über Aufenthaltsort und Erreichbarkeit in ADAMS hinterlegen. Sie sind jedoch verpflichtet, die NADA mit dem „Athleten-Meldeformulars für den ATP“ mit Angaben über die regelmäßigen Aufenthaltsorte und Erreichbarkeit zu informieren. Wie bei den Athleten des RTP und NTP muss gewährleistet sein, für Dopingkontrolleure  jederzeit und unangemeldet erreichbar zu sein.
Einzelheiten hierzu regelt der NADA-Standard für Meldepflichten.

ADAMS

ADAMS (Anti-Doping Administration and Management System) ist das globale Informationssystem der WADA, mit dem die WADA, NADA und die IWF arbeiten. Dieses System müssen alle Athleten des

 

– IWF-Registered Testing Pools (IWF-IRTP),

– NADA-Registered Testing Pools (NADA-RTP) sowie

– Nationalen Testpools der NADA (NADA-NTP)

 

nutzen, um ihren – je nach Testpool unterschiedlichen – Meldepflichten nachzukommen. Die erforderliche Zugangsberechtigung wird ausschließlich durch die NADA vergeben. Die Abgabe aller meldepflichtbezogenen Informationen kann ausschließlich über ADAMS vorgenommen werden. In Notfällen ist auch eine SMS-Abmeldung in ADAMS möglich.

Nähere Informationen zu ADAMS und dessen Nutzung finden Sie unter www.nada.de. Die Möglichkeit des ADAMS-Logins sowie Informationen zur aktualisierten ADAMS-Version 3.3 sind in den unten stehenden Downloads zu finden.

Bei weiteren Fragen zu ADAMS wenden Sie sich bitte ausschließlich an das Ressort Doping-Kontroll-System der NADA dks@nada.de.

NADA-Testpools

Über die Aufnahme in die Testpools der NADA (RTP, NTP und ATP) entscheiden der BVDG und die NADA einmal jährlich nach der Berufung in den BVDG-Bundeskader. Wurde ein Athlet in einen NADA-Testpool berufen, gehört er diesem Testpool jeweils vom 1. Januar bis 31. Dezember des Jahres an, sofern er nicht von der NADA oder dem BVDG etwas Gegenteiliges hört. Sollte der Athlet seine aktive Laufbahn beenden, muss er dies gegenüber der NADA bzw. dem BVDG mit dem „NADA-Rücktrittsformular“ schriftlich erklären.

Über die Testpoolaufnahme in einen NADA-Testpool wird jeder Testpoolathlet spätestens Mitte Dezember für das Folgejahr schriftlich informiert.

RTP-Registered Testpool

Angaben grundsätzlich in ADAMS, Athleten des RTP müssen vor Beginn eines Quartals jeweils zum 25. des Vormonats Angaben über Aufenthaltsort und Erreichbarkeit machen: 25.12 / 25.03 / 25.06 / 25.09. Die Angaben über Aufenthaltsort und Erreichbarkeit müssen für jeden Tag des folgenden Quartals ein bestimmtes 60-minütiges Zeitfenster zwischen 6 und 23 Uhr enthalten, zu dem der Athlet an einem bestimmten Ort für Dopingkontrollen erreichbar ist und zur Verfügung steht. Bei seinen Angaben über Aufenthaltsort und Erreichbarkeit muss der Athlet sicherstellen, dass alle geforderten Informationen genau und detailliert genug sind, damit der Athlet an jedem Tag des Quartals, einschließlich, aber nicht ausschließlich, während des für diesen Tag angegebenen 60-Minuten-Zeitfensters für Dopingkontrollen aufgefunden werden kann.

NTP-National Testing Pool

Angaben grundsätzlich in ADAMS, Athleten des NTP müssen vor Beginn eines Quartals jeweils zum 25. des Vormonats Angaben über Aufenthaltsort und Erreichbarkeit machen: 25.12 / 25.03 / 25.06 / 25.09. Bei seinen Angaben über Aufenthaltsort und Erreichbarkeit muss der Athlet sicherstellen, dass alle geforderten Informationen genau und detailliert genug sind, damit er für Dopingkontrollen aufgefunden werden kann.

ATP-Allgemeiner Testing Pool

Athleten des ATP müssen unverzüglich nach Kenntnis über die Aufnahme in den Testpools der NADA die folgenden Angaben machen:

 

  • Eine vollständige Postanschrift, die im offiziellen Schriftverkehr zur Benachrichtigung des Athleten genutzt werden kann.
  • Die E-Mail-Adresse des Athleten.
  • Eine Telefonnummer, durch die die telefonische Erreichbarkeit des Athleten sichergestellt ist.
  • Die Anschrift des Ortes, an dem sich der Athlet gewöhnlich aufhält.
  • Der Rahmentrainingsplan des Athleten.

IWF-IRTP

Über die Aufnahme von Athleten in den IWF-International Registered Testing Pool entscheidet ausschließlich die IWF. Die Athleten werden direkt von der IWF über die Aufnahme informiert und erhalten schriftlich Mitteilung, sollte die Mitgliedschaft aufgehoben werden. Die IWF veröffentlicht den aktuellen IWF-International Registered Testing Pool auf ihrer Webseite und unterstützt diese internationalen Athleten mit Hilfe der „Athlete Advisory Note on Whereabouts“.

Meldepflichtverstoß

Verstöße gegen die Meldepflichten werden ausschließlich durch die NADA oder die IWF geahndet. Ein Verstoß führt zu einem sogenannten „Strike“, drei Strikes führen im Regelfall zu einer Sperre von zwei Jahren. Gegen jede Feststellung eines NADA-Strikes kann der Athlet vorgehen, überprüft wird die Feststellung durch den DOSB anhand der Verfahrensordnung für die administrative Überprüfung von Meldepflicht- und Kontrollversäumnissen (VAÜ).

Auch im Fall der Feststellung eines Strikes durch die IWF haben Sie das Recht auf administrative Überprüfung, die Ihnen von der IWF durch den IWF-Anti-Doping-Beauftragten angeboten und durchgeführt wird.

ADAMS